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GRUSSKARTENBLOG

Vom Elterngeld bis zur Babykarte – Was nach der Geburt organisiert werden sollte

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12. Mai 2023

Eltern halten ihr Neugeborenes im Arm.

© fotolia | Boggy

Das Baby ist da! Friedlich und niedlich liegt es in Ihren Armen. Das Schwierigste und Aufregendste, die Geburt, ist geschafft. Jetzt heißt es, anzukommen im Leben als Familie und einige Dinge zu erledigen, um den neuen Erdenbürger auch „offiziell“ willkommen zu heißen.

Die To-do´s – und wann Sie sich darum kümmern sollten:

1) In den ersten Tagen nach der Geburt

Anmeldung beim Standesamt
Um eine offizielle Geburtsurkunde zu bekommen, müssen die Geburt des Kindes und der Name beim Standesamt des Wohnortes eingetragen werden. Erst danach kann die Geburtsurkunde erstellt und ausgehändigt werden. Viele Kliniken übernehmen heute die Anmeldungen für die Eltern, wenn die nötigen Unterlagen vorliegen, so dass man den Weg zum Standesamt nicht selbst machen muss.

2) In den ersten Wochen nach der Geburt

a) Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Oft wird das Einwohnermeldeamt direkt vom Standesamt informiert. Ist dies nicht der Fall, sollte die Geburtsurkunde dort bald nach ihrem Erhalt vorgelegt werden. Bei der Gelegenheit kann auch gleich ein Kinderausweis für spätere Reisen beantragt werden.

b) Vaterschaftsanerkennung und Antrag auf elterliche Sorge
Wenn das Elternpaar nicht verheiratet ist, erkennt der Vater in den meisten Fällen die Elternschaft an. Dies muss öffentlich beurkundet werden. Im Anschluss daran kann dann auch die gemeinsame elterliche Sorge von Mutter und Vater auf dem Jugendamt beantragt werden.

Vater und neugeborener Sohn im Gegenlicht.

© Pixabay | Stocksnap

c) Um den Betreuungsplatz kümmern

In vielen Gemeinden und Städten ein schwieriges Thema, um das man sich am besten zeitig kümmert. Ob Tagesmutter oder Kindertagesstätte – bereits kurz nach der Geburt sollten Sie sich auf die Warteliste für einen Betreuungsplatz setzen lassen, damit es dann auch rechtzeitig zum Wiedereinstieg in den Job klappt.

Kleinkind spielt in der Kita mit Würfeln.

© Pixabay | LRCL

d) Familienkrankenkasse kontaktieren
Für die ersten Untersuchungen im Krankenhaus nach der Geburt ist das Baby bei der Mutter mitversichert. Möglichst vor dem ersten Kinderarztbesuch sollte es jedoch in die Familienkrankenkasse – egal ob privat oder gesetzlich – aufgenommen werden.

e) Das Baby fotografieren lassen
Zwar nicht „offiziell“ notwendig wie die anderen To-do´s, jedoch für die meisten Eltern nicht minder wichtig: der erste Fototermin des Neugeborenen. Diesen legt man am besten in die ersten beiden Lebenswochen des Babys, da es in diesem Zeitraum noch besonders viel schläft und sich deshalb leicht positionieren lässt. Mehr Infos zum perfekten Babyfoto gibt´s in unserem Hanra Grußkartenblog-Beitrag Wie Neugeborene auf Fotos am niedlichsten aussehen.

Neugeborenes beim Fotoshooting.

© Katrin Klar Photography

3) In den ersten drei Monaten nach der Geburt

a) Beantragung von Elterngeld
Zuständig für das Elterngeld sind die jeweiligen Elterngeldstellen in den verschiedenen Regionen Deutschlands. Infos dazu gibt´s im Familienportal des Bundesministeriums für Familie. Der Antrag sollte innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes gestellt werden, da das Elterngeld maximal für drei Monate rückwirkend gezahlt wird.

b) Geburtskarten gestalten
Sind die Babyfotos gemacht und liegen die ersten Wochen als Familie hinter Ihnen, ist es an der Zeit, die Geburtskarten zu gestalten. Trotz SMS, Facebook & Co. ist es eine sehr weit verbreitete und schöne Tradition, die Familie sowie Freunde, Bekannte und Kollegen hiermit noch einmal ganz offiziell über den Familienzuwachs zu informieren.

Unsere neuen Hanra-Fotokarten eignen sich dafür besonders gut. Kinderleicht, unkompliziert und ohne eine extra Software auf dem Computer installieren zu müssen, lassen sich die Vorderseite sowie die Innenseiten jetzt mit dem Hanra-Kartendesigner samt Foto(s) und Text ganz individuell, liebevoll und persönlich gestalten. Dabei sind der Fantasie kaum Grenzen gesetzt. Verschiedenste exklusive Designs und Vorlagen, Schriften, Beispieltexte, edle Papierqualitäten und Umschläge stehen zur Auswahl bereit. Und neben dem Babyfoto kann sogar auch die eigene Handschrift als .jpg hochgeladen werden. Natürlich fällt in Geburtskarten dem Foto des Neugeborenen eine große Bedeutung zu. Die Wiener Fotografin Katrin Klar erzählt in unserem Hanra Grußkartenblog, welche Arten es gibt und worauf es besonders ankommt. Dazu werden meist Informationen wie Name, Größe, Gewicht, Geburtstag und -zeit auf der Karte genannt. Auch sagen die Eltern gerne schon einmal Danke für die zahlreichen Geschenke, die meist nach einer Geburt ins Haus trudeln. Viele passende Sprüche, Gedichte und Zitate haben wir zudem in unserem Hanra Grußkartenblog für Sie zusammengestellt.

4) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt

Das Kindergeld beantragen
Der Antrag auf Kindergeld wird schriftlich bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort oder online gestellt. Achten Sie unbedingt darauf, das Kindergeld im ersten Lebenshalbjahr des Kindes zu beantragen, denn seit 2018 wird es höchstens für die letzten sechs Monate rückwirkend gezahlt.

Haben Sie all diese Dinge erledigt, dann können Sie sich erst mal zurücklehnen und sich voll und ganz auf Ihre Familie konzentrieren.